Architektonische Planung und Standsicherheitsnachweis sollten in einem Planungsbüro erarbeitet werden. Als qualifizierter Tragwerksplaner besitzt Herr Martin den für Bauprojekte in verschiedenen Bundesländern geforderten Nachweis.
Notwendige Nachweise nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (ENEV 2016) können für Wohngebäude im Bauplanungsbüro Martin erstellt werden. Neben der Ausstellung von Energiebedarfsausweisen kann auch eine qualifizierte Beratung bei allen Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Gebäuden erfolgen.
Insbesondere für Wohnbauten können die geforderten Schallschutzkonzepte erarbeitet werden.
Viele Bauherren sind zur Aufstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe Plan) auf der Grundlage der Baustellenverordnung verpflichtet. Wir können Sie dabei gern unterstützen. Die dazu notwendigen speziellen Koordinatorenkenntnisse nach RAB 30 liegen in unserem Büro vor.
Seit vielen Jahren werden von unserem Büro auch Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken angeboten.
Im Rahmen von Sanierungen können Altlasten angetroffen werden, die einer Bewertung bedürfen. Herr Martin ist Sachkundiger im Umgang mit Altlasten nach der DGUV Regel 101-004 Anhang 6A für "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen" und erfüllt die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A der TRGS 524.